Ihr Lieben, ihr kennt das sicherlich, immerzu wird uns suggeriert, dass wir nach der Geburt schnell zurück in den Job sollen. Was, wenn ich das als Mutter gar nicht will? Wenn ich zu Hause bei den Kindern bleiben möchte?
Dann ist das vollkommen okay, sagt Vereinbarkeitsexpertin Nicole Beste-Fopma („Beruf und Familie – Passt!“, Affiliate Link), allerdings nur, wenn sie sich dann auch entsprechend absichern. Mit diesem Vertrag kann das gelingen. Danke für diesen wertvollen Gastbeitrag!
"Wollen wir nicht alle ein zufriedenes, selbstbestimmtes Leben leben? Wir bekommen Kinder oder auch nicht. Wir bekommen ein Kind oder gleich einen ganzen Stall voll. Wir sind erwerbstätig oder auch nicht. Wir üben unseren Job für wenige Stunden aus oder ganz viele. Wir lassen die Kinder in der Kita betreuen oder von den Großeltern oder von jemand anderem, dem wir vertrauen.
Doch egal was und wie wir es machen, wir machen es in den Augen einiger immer falsch. Warum nicht jede nach ihrer Fasson? Warum berichten wir in den Zeitungen, Zeitschriften und im Internet nicht vorurteilsfrei von allen Möglichkeiten und weisen lediglich auf die jeweiligen Herausforderungen hin?
Es lässt sich auch heute noch beobachten, dass Paare, sobald das Kind da ist, in das traditionelle Familienmodell zurückfallen. Wenn auch nicht vollends, dann doch zumindest in ein Modell, in dem der Mann der Hauptverdiener ist und die Frau dazu verdient. Und das ist ok! Kinder wachsen nicht von alleine auf und nicht jede*r will den Nachwuchs schon mit wenigen Monaten in die Hände einer Kinderbetreuer*in geben, damit beide Vollzeit erwerbstätig sein können.
Die Frau macht sich damit aber abhängig. Selbst dann, wenn sie dazuverdient. Denn von dem, was sie verdient, kann sie im Fall der Fälle – Scheidung – nicht leben. Zwar ist es heute sicherlich einfacher, wieder in den Job einzusteigen. Es gibt viele tolle Beispiele von, in erster Linie, Frauen, die mit 40 wieder eingestiegen und sogar noch mal so richtig durchgestartet sind. Aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
Deshalb bin ich der Meinung, dass man mit dem Partner einen Vertrag abschließen sollte. Und zwar genau dann, wenn man gemeinsam beschließt, dass einer von beiden Stunden drastisch reduzieren oder gar ganz zuhause bleiben wird. Der Vertrag sollte dann folgende Punkte beinhalten:
Entgangener Gewinn: Das Elternteil, das zukünftig nur wenig bzw. nichts verdient, erhält im Fall einer Scheidung die Hälfte des während der Zeit der Kinderbetreuung erwirtschafteten Gewinns. Wer in einer Gütergemeinschaft lebt, erhält das auch ohne Vertrag. Dieser Passus ist also nur wichtig für Paare, die eine Gütertrennung vereinbart haben.
Lohnausgleichszahlung: Wer lange Zeit nicht erwerbstätig war, wird nicht so viel verdienen, wie eine Arbeitskraft, die immer im Job war. Daher sollte für einen bestimmten Zeitraum eine Ausgleichszahlung vereinbart werden.
Wiedereinstieg: Nicht immer gelingt der Wiedereinstieg so schnell und reibungslos wie man/frau es sich wünscht. Hier sind beide Parteien gefragt. Die eine muss sich dazu verpflichten, intensiv nach einem Job zu suchen. Die andere verpflichtet sich dazu, für einen Zeitraum x finanziell zu unterstützen. Legt einen monatlichen Betrag fest und vergesst nicht, dass das Leben jedes Jahr teurer wird!
Betreuungsbonus: Lebt das Kind die meiste Zeit bei einem Elternteil, muss dieser auch immer für die Betreuung aufkommen. Abends mal einen Babysitter holen, um auch mal wieder „unter Leute“ zu kommen. Teuer! Über den gesetzlich geregelten Unterhalt hinaus, sollte auch hier mindestens einen Abend pro Woche Geld für einen Babysitter verhandelt werden.
Rentenausgleich: Last but not least, muss auch an der Alter gedacht werden. Altersarmut ist weiblich. Muss aber nicht sein. Vieles ist schon im Gesetz geregelt, aber nicht, dass auch der gesetzliche und betriebliche Rentenanspruch fifty-fifty geteilt werden muss.
In diesem Sinne: Wenn ihr Euch gegen den Job und für die Kinder entscheidet, macht das! Aber sichert Euch ab!"
Die Autorin dieses Beitrages, Nicole Beste-Fopma, hat ein sehr empfehlenswertes Buch zum Thema geschrieben: "Beruf und Familie – Passt!" (Affiliate Link). Für alle, die sich noch eingehender mit dem Thema Vereinbarkeit beschäftigen wollen.
13 comments
Wenn das so einfach wäre
Vor dem Finanzamt, wenn man nicht verheiratet ist.
Das Thema finanzielle Unabhängigkeit von Frauen / Mütter ist wichtig. Stets wird betont, jede müsse ihre Lösung finden. Doch wer nicht verheiratet ist, kommt in große Probleme, wenn die oben genannten Punkte verhandelt werden und Geld fließt. Schenkungssteuer. 50%. Steuerfrei: Alle 10 Jahre 20.000€. Mein Partner kann also steuerfrei für mich 2000€/Jahr in meine private Rente einzahlen. Zu wenig. Und die anderen Punkten im Artikel sind damit noch gar nicht bedacht.
Dankbar wäre ich als unverheiratete um sinnvolle Beiträge zu diesem Problem. Es gibt genug Artikel gegen die Ehe, für den Aufruf macht Verträge, doch bisher kenne ich keinen, der dieses Thema für unverheiratete Frauen erläutert!
Solche Verträge sind
Solche Verträge sind sicherlich im Fall einer Trennung eine gute Sache. Wenn es aber z.B. zu einem unerwarteten Tod des Ehemannes kommt, nützt einem so etwas auch nichts. Ich stelle es mir schlimm und sehr schwierig vor, dann eine so gut bezahlte Arbeitsstelle zu finden, dass der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann, finde es also schon wichtig, dass eine Frau sich und die Kinder ggf. selbst finanzieren kann.
Solche Fälle passieren übrigens häufiger als man denkt!
Und zwischen Mutter verdient ezrad hinzu und Vollzeit arbeireb gibt es auch himmelweite Unterschiede und ganz viele Modelle dazwischen.
Aber eigentlich ist es ein sehr guter Artikel.
toller artikel
Ganz toller Artikel!! Es sollte viel mehr über Geld und Finanzen gesprochen werden. Machen wir seit einiger Zeit auch bewusst im Freundeskreis. Und bestätigt mich auch in unserem Modell. Ich schreibe nämlich gerade meine Dissertation und verdiene, seit mein Stipendium vor fast 1,5 Jahren ausgelaufen ist – ausser gelegentlichen Honorarjobs und dem Kindergeld – nichts. Meine Kinder sind 4 und 0,5 Jahre alt. Mein Mann ist seit der Geburt des zweiten Kindes für 24 Monate in Teilzeit-Elternteilzeit, damit ich Zeit zum Schreiben habe und mein Kleiner später nicht allzu lange in der Kita sein muss. Er verdient also nur noch die Hälfte seines vorherigen Gehalts plus Elterngeld, trotzdem kommen wir gut über die Runden und legen viel zurück. Mein Mann zahlt in 4 Bausparverträge ein – zwei davon laufen auf meinen Namen und sind genauso hoch wie seine. Falls also doch mal eine Scheidung ins Haus steht, habe ich zumindest die als Absicherung (plus die Hälfte seiner Rentenpunkte). Aber natürlich sieht mein Mann die Unterstützung meiner Dissertation auch als Investition in seine/unsere finanzielle Zukunft 🙂
Bedingt
Hallo, die Zugewinngemeinschaft schützt nur bedingt: Es wird das Vermögen vor Ehebeginn betrachtet und das Vermögen bei der Trennung. Bedeutet, es würde nur alles gerecht sein, wenn sämtliche Vermögenswerte erst während der Ehe erwirtschaftet werden. Das Gleiche gilt auch für die Rentenansprüche. Also bietet sie erst einen Schutz bei Trennungen nach langjähriger Ehe. Es ist daher bei Differenzen im Einkommen wichtig darüber hinaus vor zu sorgen. Sowohl im Sinne der Altersvorsorge als auch im Hinblick auf Trennungen.
Für die meisten dieser Punkte
Für die meisten dieser Punkte ist es aber gar nicht notwendig, einen Vertrag zu schließen, wenn man ganz normal verheiratet ist (also in Zugewinngemeinschaft). Wird eine solche Ehe geschrieben, wird der Zugewinn fifty-fifty geteilt. Und auch in der Ehe besteht ein Unterhaltsanspruch gegen den (mehr- ) Verdienenden Ehegatten. Punkt fünf zur Rente ist meines Erachtens falsch. Die Rentenanwartschaften werden im Falle der Scheidung nämlich fifty-fifty geteilt, das nennt sich Versorgungsausgleich. Dazu ist kein Vertrag nötig! Ist das nicht auch ein gewisses Geschäft, solche Ratgeber zu schreiben und solche Verträge aufzusetzen? Der Gesetzgeber hat das schon ganz gut geregelt. Ein Bedürfnis für solche Verträge besteht eher, wenn man nicht verheiratet ist.
Stimmt
Liebe Nadja, wir haben mal bei der Autorin nachgefragt und du hast recht. Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt solange ein Paar verheiratet ist. Dieser ist auch unabhängig von der Gütervereinbarung. Ist das Paar jedoch nicht verheiratet, sollte es den Versorgungsausgleich vertraglich regeln.
So isses
Dieser Beitrag ist richtig gut.
Mir war nicht bewusst, dass ich mich in eine Abhängigkeit begebe, aus der ich mit dann zwei Kindern, eigentlich kaum noch Chancen hatte zu entkommen.
Mir wurden von staatlicher Seite jedwede Unterstützungen verweigert, weil ich verheiratet war und mein damaliger Mann gut verdiente. Dass er mir die Unterstützung für meine beruflichen Pläne blockierte interessierte nicht, ich hätte alles per Anwalt einklagen müssen. Und später, nach der Trennung, während der Scheidung, haben er und seine Rechtsanwältin mir und den Kindern das Leben mehr als nur schwer gemacht.
Sein Widerstand galt einfach meinem Wunsch beruflich und finanziell wieder unabhängig zu werden.
Vor der Ehe war d a s in keiner Weise absehbar.
Die Veränderung kam erst mit der Heirat und dann den Kindern.
Die hierzu getroffenen Absprachen über meine berufliche Weiterentwicklung galten danach nichts mehr.
Auch ohne Gütertrennung würde ich jeder Frau anraten, solch einen Vertrag aufzusetzen, wenn sie zur Erziehung der Kinder eine Zeit lang nicht außer Haus arbeitet.
Weil man dann im Fall der Fälle schwarz auf weiß hat, dass es hierzu klare Vereinbarungen gab.
Die Rechtsanwältin meines Exmannes warf mir buchstäblich vor ich Haare nicht arbeiten gehen wollen.
Nicht mal die Tatsache, dass ich über mehrer Jahre verschiedene Bewerbungen laufen hatte und auch nicht meine Praktika und Immatrikulation, spielten dann eine Rolle. Und auch nicht, dass ich all das gegen größten Widerstand seinerseits durchsetzen musste. Und er mir klar jedwede Unterstützung verweigerte. „Ich steh nicht hinter dem, was Du tust, Du kannst zu Hause bei den Kindern bleiben.“
Also: Schriftlich geben lassen. Notariell beglaubigen lassen. Unbedingt.
nur für Familien aus dem Mittelstand
Hallo,
ein guter Artikel, aber leider nur für Familien aus dem (gehobenen) Mittelstand die sich über die fällige Miete keine Sorge machen können.
Für mich gab es leider keine andere Wahl als arbeiten zu gehen. Jeder braucht Geld zum Leben.
Schade dass dieser Aspekt so selten beleuchtet wird, das nicht alle die Wahl haben.
Liebe Grüße,
Nadine
Danke
Sehe ich genauso. Es gibt so viele Familien, die sich gar nicht diese Frage stellen können, ob die Frau zuhause bleibt. Da müssen beide arbeiten.
Artikel für alle Frauen, die weniger verdienen als der Mann
Liebe Nadine, es geht hier ja vor allem um ein Thema, das viele Frauen unterschätzen – nämlich ihre eigene Absicherung. Der Beitrag richtet sich absolut nicht nur an Frauen aus dem Mittelstand. In den meisten Familien ist es nun einmal auch heute noch so, dass die Frau weniger verdient als der Mann – egal, ob sie zu Hause bleibt, Teilzeit arbeiten geht – oder sogar Vollzeit. Für den Artikel hier haben wir den Aspekt des Zu-Hause-Bleibens ausgewählt, um es noch deutlicher zu veranschaulichen. Aber die Vereinbarung ist natürlich auch für alle wichtig, die einfach weniger verdienen, weil sie durch die Kinder vielleicht nicht mehr Vollzeit arbeiten – oder aus welchen Gründen auch immer. Auch sie sollten sich mit dem Partner Gedanken machen, wie die finanziellen Einbußen gerecht ausgeglichen werden können.
Vater als letzte Option?
„Wir lassen die Kinder in der Kita betreuen oder von den Großeltern oder vielleicht sogar vom Kindesvater.“
Den Vater als letzte Option zu nennen („sogar“) ist hoffentlich ironisch gemeint?!? (Sorry für die Haarspalterei, aber ich kenne im echten Leben leider einige Fälle, wo Väter tatsächlich so gering geschätzt werden … 🙁 )
Danke!
Du hast vollkommen recht, das klingt komisch. Haben wir sofort geändert, weil es so gar nicht gemeint war. DANKE!
Sehr guter Beitrag
Hallo, ich finde diesen Beitrag toll! Er zeigt Respekt für sämtliche Entscheidungen und weißt trotzdem auf entstehende Probleme hin! Vor allem macht er finanzielle Fairness sichtbar. Wir haben uns mit 2 Kinder so entschieden, dass mein Mann 100% arbeitet und ich 75%- damit verdient mein Mann das Doppelte von mir- immer wieder jährlich bei der Steuererklärung gut sichtbar! Er arbeitet mit viel Freude und die Arbeit bringt ihm auch viel persönliche Bestätigung. Ich arbeite auch sehr gerne, möchte aber auch viel für die Kids da sein. Also kümmere ich mich 4 Nachmittage um sie, organisiere Ihre Hobbies und mache unter der Woche oft auch alleine mit Ihnen kleinere Ausflüge. Mir macht das viel Spaß! Den 5. Nachmittag übernimmt mein Mann. Er weiß zu schätzen, dass er 4 Tage die Woche auf Arbeit frei powern kann, ich weiß den einen langen Tag bei mir auch zu schätzen. Wir haben alle Kosten nach einem Verteilungsschlüssel gem. unseres Einkommens verteilt. Ich sorge ebenso zusätzlich für meine Rente vor. Er auch. Zusätzlich haben wir eine Trennungsfolgenvereinbarung notariell vereinbart, die mich absichert im Falle einer Trennung. Ebenso hat diese die Intention gemeinsam geschaffene Werte bei einer Trennung zu schützen. Ich finde es so wichtig, dass in Partnerschaften finanzielle Transparenz besteht. Denn nur wer weiß, was monatlich so rein kommt, kann abschätzen, ob er fair behandelt wird! Ebenso sollten beide Partner freien Zugang zu sämtlichen finanziellen Ressourcen der Familie haben, damit sich keiner heimlich bereichern kann. Das klingt sicher schrecklich unromantisch, aber wie sagt ein Sprichwort so schön: Klare Rechnung- gute Freunde!